Oz Seal Dichtungstechnik GmbH
Oz Seal
Dichtungstechnik GmbH
Frauengasse 5
8720 Knittelfeld
Österreich
Tel.: +43 (0)3512 69673
Fax: +43 (0)3512 71001
office@ozseal.com
www.ozseal.com

Allgemeine Verkaufs- und Lieferungsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der OZ Seal Dichtungstechnik GmbH,
Fraugengasse 5, A-8720 Knittelfeld

„Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden einen integrierenden Bestandteil sämtlicher Angebote von OZ Seal Dichtungstechnik GmbH (im Folgenden kurz „OZ Seal“) und sämtlicher individualvertraglicher Vereinbarungen, die OZ Seal mit dem Kunden trifft. Diese Bedingungen sind insbesondere auch auf Ergänzungen und Erweiterungen von Vereinbarungen, wie etwa im Falle der Ausweitung bestehender Vereinbarungen auf zusätzliche Produkte, anzuwenden“.
Art und Umfang der von OZ Seal zu erbringenden Lieferungen und/oder Leistungen sowie die entsprechenden spezifischen Bedingungen werden zwischen OZ Seal und dem Kunden individualvertraglich definiert.“

I.

1) Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen zu Ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir die Verbindlichkeit ausdrücklich bestätigen.
2) An von uns oder in unserem Auftrag hergestellte Formen, technische Skizzen, Entwürfen oder ähnlichen Unterlagen, behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie werden von uns für die Dauer von 5 Jahren nach der letzten Bestellung aufbewahrt.
3) Die Lieferung erfolgt ab Knittelfeld (A) oder Bobingen (D), ausschließlich Verpackung. Die Ware wird vom Verkäufer zu Lasten des Käufers verpackt. Das Transportrisiko trägt der Käufer. Die Wahl der Verpackung und der Versandart erfolgt nach Ermessen von OZ Seal.
4) Im Falle von durch unsere Kunden spezifizierten Lieferungen und Leistungen kann keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit der kundenspezifischen Lieferungen und Leistungen durch OZ Seal übernommen werden.

II.

1) Die angegebenen Lieferfristen gelten erst mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung und ab Erhalt aller erforderlichen kaufmännischen und technischen Angaben, wie etwa Genehmigungen und Freigaben, so wie bei Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen durch den Käufer.
2) Die Liefertermine und –fristen gelten stets nur als annähernd – es sei denn, dass sie ausdrücklich ohne Einschränkung fest vereinbart wurden. Dies gilt vorbehaltlich unvorgesehener Hindernisse, wie höhere Gewalt, Streik, Aussperrung oder
Betriebsstörung. Den vorgenannten sind sonstige Umstände, die uns die Vertragserfüllung, insbesondere wirtschaftlich wesentlich erschweren oder unmöglich machen, und zwar einerlei, ob sie bei uns, einem Vorlieferanten oder an anderer Stelle
eintreten, gleichzusetzen.
3) Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderungen und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

III.

1) Falls wir durch grobes Verschulden in Verzug geraten, kann der Käufer – nach Ablauf einer für uns angemessenen Nachfrist – insoweit vom Vertrag zurücktreten, als die Ware bis zum Ablauf der Nachfrist nicht als versandbereit gemeldet wird.
Schadenersatzansprüche können nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden. Der Ersatz von Folgeschäden ist ausgeschlossen.
2) Versandbereit gemeldete Waren müssen sofort abberufen oder abgeholt werden. Mit dem Tage der Versandbereitschaft geht die Gefahr auf den Käufer über. Wir sind berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen entweder selbst oder bei Dritten zu lagern und als ab Werk zu berechnen.

IV.

1) Rechnungen sind, soweit nichts anderes schriftlich bestätigt wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum minus 2 % Skonto zahlbar. Preise verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. Bei Begleichung unserer Rechungen wird ein Skontoabzug nur
anerkannt, wenn alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Für den Ausgleich der uns durch eine Überschreitung eingeräumter Zahlungsziele entstehenden Zinsausfälle werden Verzugszinsen in Höhe von 10 % p.a. berechnet.
2) Werden uns nach Auftragsbestätigung Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers oder über dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, so sind wir berechtigt, alle erbrachten Lieferungen sofort abzurechnen und fällig zu stellen sowie weitere Lieferungen von der Beibringung entsprechender Sicherheiten durch den Käufer abhängig zu machen.

V.

1) Gelieferte Waren verbleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers.
2) Bei Verstößen des Käufers gegen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere wenn der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder OZ Seal Umstände über die mangelnde Zahlungsfähigkeit des Käufers oder über dessen
schlechte wirtschaftliche Lage bekannt werden, so ist OZ Seal berechtigt, die in ihrem Vorbehaltseigentum stehenden Waren auch ohne Rücktritt vom Vertrag zurückzunehmen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich vereinbart wird.
3) Nimmt OZ Seal gelieferte Waren aufgrund des Eigentumsvorbehaltes zurück, so haftet der Käufer für jeden Mindererlös, der sich bei Weiterverkäufen ergibt, dies unter Wahrung sämtlicher weiterer Ansprüche von OZ Seal. Ebenso hat der Käufer die durch Rück- und Weitertransport entstehenden Kosten zu ersetzen.
4) Wir stimmen einer Bearbeitung, Verarbeitung, Montage (Einbau) oder sonstigen Verwertung von uns gelieferter und noch in unserem Eigentum stehender Waren zu, ohne dass für uns Verbindlichkeiten hieraus erwachsen.
5) Wird eine trennbare Verwertung der von uns gelieferten Waren - insbesondere durch Einbau – mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen vorgenommen, verbleiben sie in unserem Eigentum.

6) Werden die Liefergegenstände mit anderen nicht uns gehörenden Gegenständen untrennbar verarbeitet, bearbeitet, vermischt, verbunden oder auf sonstige Weise verwertet, so erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zum Wert der anderen Gegenstände. Soweit Miteigentum besteht, verwahrt und verwaltet der Käufer dies für uns unentgeltlich, somit auf seine Kosten.
7) Verkauft der Käufer die gelieferte Ware, trotzdem diese noch nicht vollständig bezahlt wurde, an einen Dritten im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter, tritt der Käufer bereits hiermit sämtliche Forderungen einschließlich
sämtlicher Nebenrechte, die ihm aus der Weiterveräußerung erwachsen sind, mindestens jedoch bis zur Höhe des Rechnungsbetrages, als Sicherheit an uns ab.
8) Der Käufer ist verpflichtet, falls er die gelieferten Waren, trotzdem diese noch nicht vollständig bezahlt wurden, an einen Dritten weiterverkauft, den Dritten von der erfolgten Abtretung des Kaufpreises schriftlich zu informieren und hat uns diese Information nachzuweisen. Er ist weiters verpflichtet, uns alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen sowie die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen.
9) Von Beeinträchtigungen unserer Rechte durch Dritte insbesondere durch Pfändungen, Beschlagnahme, sonstige Verfügungen, sowie bei Eröffnung des Konkurs- oder Ausgleichsverfahrens über das Vermögen des Käufers, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen und uns alle Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Wahrung unserer Rechte benötigen.
10) Der Käufer ist ermächtigt die abgetretene Forderung für uns einzuziehen, jedoch nur solange als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug der Forderung kann durch uns
widerrufen werden. Die eingezogenen Beträge hat der Käufer gesondert aufzubewahren und unverzüglich an uns abzuführen. Allfällige mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten trägt der Käufer. Als Veräußerung im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch Verarbeitung, Bearbeitung, Montage und sonstige Verwertung, insbesondere der Einbau in nicht von uns gelieferte Gegenstände.
11) Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

VI.

1) Erfüllungsort für unsere Lieferungen ist der jeweilige Versandort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Käufers ist der Sitz unserer Gesellschaft bzw. unserer Zweigniederlassungen.
2) Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag oder der Lieferung ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich für den Sitz unserer Gesellschaft zuständige Gericht. Demnach entweder das Bezirksgericht Judenburg oder das Landesgericht Leoben. Im Verhältnis zwischen uns und dem Käufer gilt ausschließlich österreichisches Recht und keinesfalls das UN-Kaufrecht.

VII.

1) Unsere auf jahrzehntelange Erfahrung gestützten technischen Beratungen, Angebotsvorschläge und Lieferungen werden mit gewissenhafter Sorgfalt ausgeführt. Wegen der Vielfalt der in der praktischen Anwendung in Einzelheiten möglichen
Abweichungen kann aber keine Gewähr für die Funktionstüchtigkeit im Einzelfall übernommen werden. Technische Änderungen bleiben vorbehalten.
2) Reklamationen sind nur in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen nach dem Empfang der Ware rechtsgültig, und zwar bevor die Ware weiter verarbeitet oder eingebaut worden ist.
3) Alle Mängelansprüche werden hinfällig, falls der Käufer uns oder unserem Vorlieferanten keine Gelegenheit gibt, an Ort und Stelle die Identität der beanstandeten Ware und die vorgebrachten Mängel zu prüfen und Proben auf Verlangen nicht unverzüglich zur Verfügung stellt. Alle Mängelansprüche werden ferner hinfällig, falls eine Be- oder Verarbeitung der Ware nicht sofort nach Feststellung der Mängel eingestellt oder eine Vermischung unserer Ware mit Ware anderer Herkunft unterlassen wird, und zwar bis zu einer ausdrücklichen Freigabe der Ware durch uns oder unseren Vorlieferanten. Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Außerdem sind Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung oder
Anbringung der Ware, durch übermäßige Beanspruchung oder dadurch entstehen, dass der Käufer oder durch ihn beauftragte Dritte ohne unsere Genehmigung Änderungen oder Reparaturen an der Ware vornehmen, von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Solange der Käufer seine Vertragspflichten nicht erfüllt, sind wir zu keiner Gewährleistung verpflichtet.
4) OZ Seal wird die Verbesserung aller vom Käufer ordnungsgemäß innerhalb der Gewährleistungsfrist bemeldeter Fehler nach seiner Wahl, entweder durch Instandsetzung oder Austausch, vornehmen. Die Gewährleistungsverpflichtung schließt insbesondere jede Verantwortlichkeit im Hinblick auf jedweden Defekt, der in Verbindung mit unsachgemäßer Handhabung, Benutzung oder anderen Gründen, wie z.B. (aber nicht darauf beschränkt) übermäßiger Gewalteinwirkung, Wasser oder Feuchtigkeit und anderen nachteiligen Umwelt- oder Bedienungsbedingungen, die die Limits übersteigen, welche für das Produkt spezifiziert wurden, auftritt, aus. Ungeachtet aller übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen haftet OZ Seal nicht für indirekte oder Folgeschäden, wie Schäden an anderen körperlichen und unkörperlichen Sachen als an den Produkten selbst, worunter insbesondere die entgangene Nutzung, Verdienstentgang und/oder entgangener Gewinn sowie Folgen von Geschäftsunterbrechungen, die auf die Nutzung oder fehlende Nutzungsmöglichkeit der Produkte fallen, mit Ausnahme des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit. Diese Gewährleistungsbestimmungen sind die einzigen und ausschließlichen Gewährleistungszusagen, die OZ Seal dem Käufer gibt; sie treten an die Stelle jedweder sonstigen Gewährleistungsverpflichtungen, und zwar sowohl ausdrücklicher, als auch stillschweigender.
5) Liefert OZ Seal aufgrund einer Bemusterung, so gewährleisten wir ausschließlich die qualitativen und maßlichen Eigenschaften des Musters, welches vom Besteller freigegeben wurde.
6) Die Ziffern VII 2) – 5) gelten auf für den Fall der Falschlieferung (aliud)

VIII.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleiben die übrigen Bedingungen voll wirksam.
OZ Seal Dichtungstechnik GmbH,
Frauengasse 5, 8720 Knittelfeld
Österreich/Austria


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